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Zuchtbuchführung
im Landesverband Baden e.V. im BDRG e.V.
Züchten heißt, Besseres zu schaffen. Es setzt die Verbindung von Vergangenem
mit Gegenwärtigem und Zukünftigem voraus. Dieses Ziel beseelt alle Herzen
der Züchter im BDRG, ganz gleich, welche Gattung sie züchten.
Das Fundament jeder planmäßigen Zucht ist die Stammbaumzucht oder besser
gesagt, die Zucht mit Abstammungsnachweis (Zuchtbuchführung).
Das ist längst Allgemeingut aller unserer Züchter geworden. Deshalb führen
unsere Züchter zum weitaus größten Teil über jedes Tier einen
Abstammungsnachweis. Sie verzichten auf einen kontrollierten, in unserer Organisation
anerkannten Abstammungsnachweis.
Diesen Abstammungsnachweis
gewährleistet das Zuchtbuch in Leistungsfragen im BDRG.
Das Zuchtbuch im BDRG ruht auf der Zuchtbuchführung der Zuchtbücher in den
einzelnen Landesverbänden.
Wer Besseres schaffen will, muss das Erbgut seiner Zuchttiere kennen. Einen Aufschluss
hierüber geben ihm die Ahnen, die Geschwister und schließlich, was am wichtigsten
ist, die Nachkommen des Einzeltieres.
Alles das ersehen wir aus dem Abstammungsnachweis des Zuchtbuches. Der Abstammungsnachweis
setzt die genaue und unwiderrufliche Kennzeichnung des Einzeltieres voraus. Bei Hühnern
und Zwerghühnern, beim Groß- und Wassergeflügel geschieht dies über
das kontrollierte Ei aus dem Fallnest, die Kükenkennzeichnung im Einzelschluss
mit der Kükenmarke, dem Fußring und der Bundesflügelmarke. Mit dieser
Kennzeichnung des Einzeltieres ist der erste und wichtigste Baustein für den Abstammungsnachweis
- Stammbaum - im Zuchtbuch des BDRG gelegt.
Im Abstammungsnachweis halten wir auch noch eine ganze Reihe wichtigster Zuchtvorgänge
fest, so z. B. die Legeleistung über drei Jahre hindurch sowie die Eigewichte,
die Schlupf- und Aufzuchtergebnisse, die Geschwisterleistungen und schließlich
als Rassegeflügelzüchter auch die Schau- bzw. Rassewerte, als Lohn die auf
den Schauen errungenen Bewertungsnoten und Preise. Alle diese Aufzeichnungen sind unabänderliche
Bestandteile eines Abstammungsnachweises.
Die ganze Zuchtbuchführung des Zuchtbuches in Leistungsfragen ruht auf den Erkenntnissen
der Wissenschaft und der jahrzehntelangen Erfahrung der Züchterwelt.
Wer kann
Mitglied im Zuchtbuch werden
1. Mitglied im Zuchtbuch kann jeder Züchter werden, der
2. Mitglied eines Ortsvereines ist,
3. eine sachgemäße Zuchtanlage hat,
4. seine Rasse nach der Musterbeschreibung des BDRG züchtet,
5. mit dem Bundesring gekennzeichnete Rassetiere hält.
Tierbestand
Mitglieder der Zuchtbücher können nur die vom BDRG anerkannten Rassen züchten.
Es wird empfohlen, mit zwei Zuchtstämmen zu züchten. Die Mindestzahl der
mit dem BR beringten Tiere ist:
1,3 Groß- und Wassergeflügel,
1,6 bei Hühnern und Zwerghühnern und
3,3 bei Tauben.
Zuchtunterlagen
Die Mitglieder der Zuchtbücher sind verpflichtet, die vom Zuchtbuch gelieferten
Unterlagen gewissenhaft zu führen. Die Durchschriften sind zu den vorgeschriebenen
Terminen an die Geschäftsstelle des Zuchtbuches einzureichen. Die Geschäftsstelle
kann nur auf Grund dieser Unterlagen einen Überblick über den Stand der Zucht
gewinnen und die Abstammungsnachweise prüfen bzw. erstellen.
Gruppeneinteilung
Das Zuchtbuch umschließt nachstehende drei Gruppen:
die Gruppe 1 ist lediglich zur Führung einer Legeliste verpflichtet, in welche
die täglich anfallende Eierzahl einzutragen ist. Einführung der Fallnestkontrolle
wird empfohlen.
Die Gruppe 2 führt eine Legeliste, Fallnest- und Eigewichtskontrolle während
der Brutzeit und arbeitet mit Einzelschlupf- und Kükenkennzeichnung sowie Aufzuchtskontrolle.
Die Gruppe 3 arbeitet mit ganzjähriger Fallnest- und Eigewichtskontrolle sämtlicher
Tiere, Schlupfkontrolle, Kükenkennzeichnung, Aufzuchtskontrolle und Pullorumuntersuchung.
Zuchthähne nur von Althennen, die mindestens die Mindestleistung der Musterbeschreibung
des BDRG erreicht haben.
Schauen
Die Mitglieder des Zuchtbuches können ihre Tiere auf jeder Schau zeigen, die nach
den AAB des BDRG durchgeführt wird. Sie sind berechtigt, Sonderabteilungen oder
Zuchtbuchschauen abzuhalten.
Abstammungsnachweis und Bewertungskarten
Die Züchter (Aussteller) des Zuchtbuches sind berechtigt, auf den Schauen, an
denen sich das Zuchtbuch beteiligt, neben der Bewertungskarte den Abstammungsnachweis
am Käfig anzubringen.
Die Ausstellungsleitung ist verpflichtet, nach der erfolgten Bewertung dem Preisrichter
die Abstammungskarten zum Eintrag der Qualitätsnote und deren Bestätigung
vorzulegen und sie dann am Käfig anzubringen.
Nach Schluss der Schau sammelt die Schauleitung diese Bewertungskarten und Abstammungsnachweise
ein und sendet sie dem Züchter zu.
Beratung und
Schulung der Mitglieder
Die Mitglieder des Zuchtbuches, die Kreis- und Vereinszuchtwarte sowie die Landes-,
Kreis- und Vereinsjugendobleute werden durch die Landeszuchtbücher beraten und
geschult. Die Zuchtordnung stellt eine einheitliche Zuchtbuchführung im gesamten
Bundesgebiet sicher. Die Vermittlung von wissenschaftlichem Gedankengut in der Leistungszucht
durch Beschickung der von dem Zuchtbuch veranstalteten Zuchtbuchschauen innerhalb der
Landesverbände ist gegeben. Das Zuchtbuch will darüber hinaus den Behörden
den Nachweis erbringen, dass die vom BDRG betreuten Rassen hohe wirtschaftliche Werte
besitzen.
Die Mitglieder der Gruppe 1 haben nur leichte Bedingungen zu erfüllen, die Gruppe
2 und 3 dagegen schwierigere. Letztere haben neben den vielen aufgezeigten Pflichten
noch hohe Opfer an Zeit, Arbeit und Geld zu bringen. Deshalb gebührt ihnen besonderer
Dank und größte Anerkennung.
Die Züchter haben sich dem Zuchtbuch im BDRG angeschlossen, um an dem Ziel, die
Leistung mit der Schönheit zu vereinen, zusammenzuarbeiten.
Günther Wesch
Zuchtbuchobmann a.D.
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