Änderung der Geflügelpestverordnung - LV Baden Rassegeflügel

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ÄNDERUNG DERGEFLÜGELPESTVERORDNUNG

Beschluss des Bundesrates zur Geflügelpestverordnung

Am 21. September hat der Bundesrat die 3. Verordnung zur Änderung der Geflügelpestverordnung beschlossen. Hierbei wurden viele notwendige Änderungen umgesetzt, für die sich der BDRG seit langem intensiv eingesetzt hat:

  • Tauben sind nicht mehr von der Geflügelpestverordnung betroffen. Sie wurden aus dem Begriff Vögel beziehungsweise Geflügel in der Verordnung herausgenommen. Es wird in der Begründung der Verordnung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tauben auch nicht mehr von Ausstellungsverboten durch Vogelgrippeausbrüche betroffen sind. Damit sollten Stallpflichten und Ausstellungsverbote von Tauben Geschichte sein.
  • In Bezug auf die Stallpflicht wurde jetzt die Möglichkeit geschaffen im Wege der Allgemeinverfügung bei Verhängung von Stallpflichten Netze oder Gitter zur Vermeidung des Wildvogelkontaktes für bestimmte Haltungen, zum Beispiel beim Rassegeflügel, zu ermöglichen. Allerdings wird die Maschenweite entsprechend einer EU Empfehlung auf 2,5 cm beschränkt.
  • Im Fall einer Feststellung von hochpathogener Vogelgrippe bei einem Wildvogel ist die Einrichtung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes nicht mehr zwingend notwendig. Hier soll die bisherige Praxis umgekehrt werden, sodass nicht mehr jeder Wildvogelfund automatisch einen Sperrbezirk nach sich zieht.
  
Leider konnten wir insbesondere in Hinblick auf die Stallpflicht nicht alle für unsere Zuchten notwendige Änderungen erreichen, aber der BDRG wird hier mit allen Kräften weiterarbeiten, damit in Zukunft eine Übernetzung schon grundsätzlich gleichwertig ist und die Maschenweite auf eine schneelasttaugliche Größe erweitert wird. Entsprechende Beispiele und Begründungen hierzu wurden bereits mehrfach an die zuständigen Stellen gereicht.
 
Meinen Besonderen dank möchte ich an das Referat 33 des Ministeriums Baden-Württemberg Herr Dr. Kuhn entrichten, das die Ergebnisse unserer erarbeiteten Themen der Arbeitsgruppe zusammen mit dem Ministerium zur Geflügelpestverordnung an das Bundesministerium weitergegeben wurden und dort zum Beschluss kamen.
 
Der Dank geht auch an die Arbeitsgruppe der Rassegeflügelzüchter Baden-Württemberg für Ihre intensive Mitarbeit zur Geflügelpestverordnung, besonders hervorheben möchte ich Dr. Michael Götz, für seine Fachmännische Begleitung auch im Bundesministerium.

 
Walter Weisser
Landesverband Badischer Rassegeflügelzüchter e.V.
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