DIE PREISRICHTERVEREINIGUNG DES PV BADEN
Welchen Zweck haben die beiden Verbände?
Deutscher Rassegeflügel-Preisricher (VDRP)
und die Preisrichtervereinigung (PV)
Durchführung einer einheitlichen und fachmännischen
Beurteilung des Rasse- und Ziergeflügels auf den
Ausstellungen des BDRG
Zur Ausrichtung der Zuchtarbeit unter:
- Beachtung des gültigen Standards
- der Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB)
- Beschlüsse des BDRG und VDRP
Welchen Zweck verfolgt der Verband und die Vereinigungen Deutscher Rassegeflügel-Preisrichter (VDRP) und die Preisrichter-Vereinigungen (PV):
Die Durchführung einer einheitlichen und fachmännischen Beurteilung des Rasse-und Ziergeflügels auf den Ausstellungen des BDRG zur Ausrichtung der Zuchtarbeit.
Was ist hierbei zu beachten?
Beschlüsse des BDRG und VDRP der Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) die gültigen Standards bzw. Musterbeschreibungen
1. Um diesen Zweck zu erfüllen, haben sich VDRP und die PV’s folgende Aufgaben gestellt:
- die Weiterbildung der Rassegeflügel-Preisrichter durch Informationen über den jeweiligen Zuchtstand der einzelnen Rassen, so wie die eingehende Besprechung neu zugelassener Rassen.
- die Heranbildung des Preisrichternachwuchses durch Schulung und Unterweisung in der fachmännischen Beurteilung von Rasse-und Ziergeflügel
- die Vertretung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zielsetzungen des BDRG.
2. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollen neben der Mitgliederversammlung, jährlich mindestens noch eine gemeinsame Arbeitstagung für Preisrichter und Preisrichter-Anwärter, sowie weitere Schulungen für Preisrichter-Anwärter gemäß "§2/c" stattfinden.
3. Die Unterweisungen können entweder am lebenden Tier, durch bildliche Darstellungen oder mit DIAS und Filmen erfolgen. Die Aushändigung von Drucksachen zu Referatinhalten wird empfohlen.
4. Der Besuch der Mitgliederversammlungen und Teilnahme an den Arbeitstagungen der Preisrichter-Vereinigung ist für alle Preisrichter und Anwärter Pflicht.
5. Zu den Pflichten eines Preisrichters, sowie des Preisrichter-Anwärters gehören darüber hinaus:
- die eigene erfolgreiche züchterische Betätigung
- der Besuch richtungweisender Rassegeflügel-Ausstellungen, z.B. Nationale u. VDT Informationen aus den Fachzeitungen.
- Besitz der jeweils neuesten Ausgabe von Standard und AAB des BDRG sowie die Satzung des VDRP.
- Missachtung oder fahrlässige Vernachlässigung dieser Pflichten werden nach Ziffer 6 dieser Bestimmung geahndet.
Zu den Aufgaben eines Preisrichters gehören!
PR-dürfen nur in der Gruppe bewerten bei der sie zugelassen sind. Beherrschung der AAB und Musterbeschreibungen , sowie Farbenschläge. Ein PR sollte immer ein Vorbild als Züchter sein. Er ist auch Berater und ein Lenker der Zuchten. Oder auch zusammenstellen eines Zuchtstammes oder der Zuchtpaare. Unangenehm ist er als Ausscheider der Erbfehler. Ein PR kann in mehreren Jahren einen Verein in der Zucht heben. Viele Rassen züchten, um Kenntnisse zu erreichen, da er alle Rassen kennen muss. Taubenrichter dürfen keine Hühner bewerten oder Hühnerrichter keine Tauben, jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung vom Ausstellungsleiter oder Züchter. Auf einer Jungtierschau sollte zum größten Teil auf organische Fehler wie z.B. auf Kamm, Schnabel, Beine oder Federmissbildungen geachtet werden. Nachbewertung nur am vorletzten Tag der Schau nach AAB. Unterschied zwischen Allgemein-, und Sonderrichter: Ein allgem. Richter muss alle Rassen kennen, wobei der Sonderrichter in größtem Maße die Rasse kennen muss . Ein PR darf an einem Tag nur auf einer Schau tätig sein und höchstens 80 Nr. bewerten. Ausnahme, wenn keine andere Möglichkeit besteht, muss der PV-Vorsitzende bestätigen. Der PR hat alle Bewertungsvordrucke gewissenhaft und gut lesbar in allen Teilen übereinstimmend auszufüllen. Korrekturen sind mit der Unterschrift des PR zu versehen. Die Note "V" darf nur vergeben werden, wenn ein Obmann zugegen ist. PR müssen sich untereinander durch kollegiales und kameradschaftliches Verhalten auszeichnen und sich bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Ein PR muss auch einige Tage seines Jahresurlaubs opfern! Unter anderem auch die Heranbildung und Weiterbildung von Preisrichtern.
Die Kleintierzucht ist eine Wissenschaft besonderer Art.
Sie erfordert viel Ausdauer und Sachkenntnis und
stellt uns täglich vor neue Rätsel.
Restlos lösen wird man sie nie.
Das ist auch der Grund, der den geborenen Kleintierliebhaber meist bis an sein Lebensende mit seinen Tauben zusammenkettet und ihn in Jahr und Tag in seinem Bann hält.
Melden Sie sich an beim
LV Baden
und werden Sie
Preisrichter
In den Gruppen A – D / E - M oder Z1 – Z3
Zuchtfreunde,
werden Sie
Preisrichter bei der
PV Baden!
Die Vorstandschaft des
PV Baden:
1. Vorsitzender
Uwe Maurer
2. Vorsitzender
Christian Müller
Schulungsleiter A - D:
Uwe Maurer
Schulungsleiter E - M:
Michael Barbeito
Schulungsleiter Z1 - Z3
Franz-Olaf Singer
Sprechen Sie
mit uns!
1. Vorsitzender:
Uwe Maurer
Hoffenheimer Str. 28
74915 Waibstadt
Telefon 07261/3818
E-mail: info@maurer-elektro.de
Formulare - Verpflichtung
Anschreiben
Verpflichtung
Erinnerung
Die Preisrichter im PV Baden:
Verzeichnis PR
Aufgaben und Ausbildung
von Preisrichtern:
Übersicht
Wie werde ich Preisrichter:
Übersicht